Podologie – med. Fußbehandlung
Podologie – was ist das und wer tut was?
Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Die Bezeichnung leitet sich vom griechischen podos für „Fuß“ und logos für die „Lehre/Kunde“ ab.
Schon Hippokrates (ca. 400 v. Chr.) hat sich laut schriftlicher Überlieferung mit dem „ganzen Fußübel“, der Hornhaut, befasst.
Die Entstehung des Berufes der Bader im Mittelalter – „aus der guten alten Badestube“ – hat auch dazu beigetragen, dass aus dessen Tätigkeit unter anderem Berufsbilder wie der Friseur, Dentist (Zahnarzt) und auch die Behandlung von Haut- und Nagelveränderung, sprich Fußpfleger, entstanden. Später kam der Beruf des medizinischen Fußpflegers mit Aufgaben bis in die medizinische Versorgung und zur prophylaktischen Behandlung des gesunden Fußes hinzu.
Im Laufe der letzten Jahrzehnte, kam eine neue Erkrankung dazu – der Diabetes mellitus (Störung des Zuckerstoffwechsels), auch Wohlstandskrankheit genannt. Diese brachte mit den Jahren neue Krankheitsbilder, welche gravierende Spätfolgen mit sich zieht (z.B. Hautjucken, trockene Haut, Pilzinfektion der Haut, Sensibilitätsstörungen, Störungen der Motorik, Geschwüre, „Diabetischer Fuß“).
Was ist der Unterschied zwischen Fußpflege/med. Fußpflege und Podologie?
Beide sind für die Füße da, der große Unterschied liegt in der Ausbildung!
Eine Ausbildung zum Fußpfleger kann schon innnerhalb von 3 Tagen absolviert werden! Hier sind die Ausbildungsinhalte, wie auch die hiermit verbundenen Kompetenzen, bei der Durchführung von Behandlungen am Fuß eines Diabetikers oder Patienten mit Einnahme blutverdünnender Medikamente absolut nicht ausreichend – auch wenn es immer wieder heißt: Ärztlich geprüft!
Die Ausbildung zur Podologin/zum Podologen dauert 2 Jahre (Vollzeit, in Teilzeitform höchstens 4 Jahre). Die Ausbildung beinhaltet theoretischen und praktischen Unterricht von 2000 Stunden in den Fächern Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre, Arzneimittellehre, Mikrobiologie, Hygiene und eine ausführliche Ausbildung für den diabetischen Fuß usw., sowie eine praktische Ausbildung von 1000 Stunden in Podologen-Praxen und endet mit einer Staatlichen Prüfung.
Am 02. Januar 2002 trat das Podologengesetz in Kraft. Laut diesem Gesetz darf sich eine Podologin/ein Podologe nur mit Erlaubnis des jeweiligen Regierungspräsidiums so bezeichnen. Dazu werden auch gesundheitliche Eignung sowie die Zuverlässigkeit (Vorlage eines ärztliches Attest und Führungszeugnisses) zur Ausübung des Berufes überprüft.
Durch dieses Gesetz ist die Ausbildung festgeschrieben.
Fußpfleger ohne podologische Ausbildung mit Staatsexamen-Abschluss, ist es nicht erlaubt sich „med. Fußpfleger“ zu nennen. Da es der Gesetzgeber aber leider versäumt hat, neben der Berufsbezeichnung auch die Tätigkeit zu schützen, hat dies zur Folge, dass sich die Fußpfleger – auch ohne Qualifikation – weiterhin so nennen!
Es ist nur der Titel, nicht die Tätigkeit
Es ist für den Patienten gut zu wissen, dass mit der Bezeichnung Podologie auch sicher die med. Fußpflege, sprich med. Fußbehandlung durchgeführt wird. Schon allein durch die Qualifikation durch die Ausbildung mit Staatsexamen eines Podologen.
Des weiteren sind für die von Krankenkassen zugelassenen Podologie-Praxen sehr strenge Hygiene- und Qualitätsrichtlinien auferlegt. Diese werden von den jeweiligen Stellen (Krankenkassen, Gesundheitsamt und Berufsverbände) überwacht.
Bei den Fußpflegern/ med. Fußpflegern entfallen solche Kontrollen.
Als staatlich anerkannter aber nichtärztlicher Heilberuf arbeitet der Podologe eng mit den umliegenden Ärzten zusammen. Das ist für Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen, (wie z.B. Diabetiker, Rheumatiker, Patienten mit Durchblutungsstörungen, Patienten die blutverdünnende Medikamenten einnehmen aber auch für Patienten mit neurologischen Erkrankungen an den Füßen) für den Behandlungserfolg von sehr großer Wichtigkeit.